Wer einen Spielplatz betreibt, übernimmt damit dauerhaft umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Er hat dafür zu sorgen, dass vom Platz und von den Geräten keine Gefahren ausgehen. Dazu müssen regelmäßige Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden.
Die DIN EN 1176-7:2020-06 fordert dazu:
- regelmäßige visuelle Inspektionen
- operative Inspektionen
- jährliche Hauptinspektionen
In Punkt 6.1d wird festgelegt, dass Hauptinspektionen der Spielplatzgeräte nur noch von Sachkundigen durchgeführt werden dürfen. Sachkundig ist wer eine aktuelle Ausbildung nach DIN 79161-1:2018 „Qualifizierung von Spielplatzprüfern“ vorweisen kann.
Betreiber sollten bei der Auswahl der Sachkundigen daher auf deren Eignung achten. Ein Sachkundiger zeichnet sich auch durch zeitnahe praktische Tätigkeit und durch seine Unabhängigkeit aus. Er darf weder an der Installation beteiligt sein noch für Nachbesserungen oder Kosten verantwortlich sein (DIN EN 1176-7:2020-6 Punkt 6.2.2.) Hausmeister oder andere Mitarbeiter des Betreibers erfüllen diese Normenforderung in der Regel nicht.
Wir unterstützen Sie gern mit unseren Erfahrungen.
Ihr Nutzen:
- Prüfung von Spielplatzkonzepten auf Konformität zur DIN EN 1176 ff
- Erstellen und Führen der Spielplatzakte
- Ausbildung Ihres Personals zur Durchführung der visuellen und operativen Inspektion
- Nie wieder Termine vergessen durch Inspektionsverträge
- Viel Erfahrung und aktuelle Aus- und Weiterbildung
- Einsatz von eigenen Prüfkörpern und IML-Resistograph (Holzwiderstandsmessgerät)
- Beratung über Reparatur- und Sanierungsmöglichkeiten
- Rechtssichere Protokollerstellung