Lassen Sie ihre Projekte auf Übereinstimmung mit der DIN EN 1176-x vor der Umsetzung prüfen und vermeiden Sie Ärger bei der ersten Inspektion.
Die DIN EN 1176-7:2020-06 führt in Punkt 5.3 aus: „Nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes oder einer wesentlichen Veränderung muss eine sachkundige Person eine Inspektion der Installation vornehmen, um das allgemeine Sicherheitsniveau zu beurteilen.“

Auf der Basis unserer topaktuellen Ausbildung nach DIN 79161 und mehrjähriger Prüferfahrung erbringen wir diese Leistung gern für Sie oder ihre Kunden.

Ihr Nutzen:

  • Zeitersparnis
  • Rechtssicherheit
  • zufriedene Kunden
  • sichere Spielplätze
Spielplätze - Beratung