Grundlage hierfür ist das Arbeitsschutzgesetz sowie die Vorschrift V2 der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen. (DGUV V2)

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure) unterstützen Sie im Rahmen der Grundbetreuung und der betriebsspezifischer Betreuung, bei der Weiterentwicklung ihrer Gefährdungsbeurteilung, dem Gefahrstoffmanagement oder der erforderlichen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Wir stehen allen Führungskräften und Mitarbeitern bei Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Verfügung.

Betriebe mit weniger als 11 versicherten Mitarbeitern können alternative Modelle, so z.B. das Unternehmermodell wählen. Auch hierbei stehen wir mit anlassbezogener Beratung gern zur Verfügung.

Ihr Nutzen:

  • Arbeits- und Verwaltungsaufwand verringern
  • Lösung für die effiziente Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  • Organisation und Moderation von Arbeitsschutzausschüssen (ASA)
  • Schonung eigener Personalressourcen
  • Betreuung direkt vor Ort
  • Ursachen von Unfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen aufdecken
  • Beratung Gestaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere von Bildschirmarbeitsplätzen
  • Begleitung von Behörden oder Versicherern bei Begehungen
  • Vermittlung von arbeitsmedizinischer Betreuung
Arbeitsschutzausschuss
Arbeitssicherheit