Nach dem Inkrafttreten der Betriebssicherheitsverordnung in 2002 und deren Novellierung in 2015 ist im Arbeitsschutz vieles nicht mehr so wie davor. Noch haben nicht alle Unternehmen diesen Paradigmenwechsel verarbeitet. Die damit einhergehenden erweiterten Anforderungen bringen aber auch Erleichterungen und neue Freiheiten mit sich. Diese gilt es zu finden und zu nutzen. Weil es aber kein Recht ohne Pflicht gibt, werden Unternehmer und Betreiber weitaus mehr in die Verantwortung genommen.
Sukzessive lösen staatlich erlassene, technische Regeln die altbekannten berufsgenossenschaftlichen UVV’s ab. Die Beantwortung der Frage: „Wo steht das?“ ist nicht mehr das Maß aller Dinge. Schutzziele und Grenzrisiken können jetzt mit Individualität und Betriebsnähe definiert werden. Die Umsetzung wird konkret auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei wird wie bisher präventiv und korrektiv vorgegangen.
Kennzeichnend für den Prozess ist die verpflichtende Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Für Sie ein Buch mit sieben Siegeln? Wir machen es einfach!