1800
Arbeitsunfälle
„Arbeitsunfälle sind Tribut an Technik und immer Verschulden der Unfallopfer“. Unfallursachen werden nicht erkannt oder untersucht. Die Technikentwicklung (Dampfmaschine, Transmission) brachte neue Anforderungen an den Arbeitsschutz denn der Anstieg der schweren Unfälle führte zu Produktionsstörungen.
1839
Preußisches Regulativ
Gesetzgeber greift erstmals in den Arbeitsschutz ein. Das Arbeitsverbot für Kinder unter 9 Jahren und die Arbeitszeitbegrenzung für Jugendliche unter 16 Jahren auf zehn Stunden täglich werden geregelt.
1847
Lokalkommissionen
Ehrenamtliche Lokalkommissionen werden als Aufsichtsorgane zur Überwachung des preußischen Regulativs gegründet. Sie bestehen aus dem Ortsvorsteher, dem Arzt, dem Lehrer, dem Pfarrer, Fabrikanten und einem Arbeiter. Sie haben keine Durchsetzungsbefugnisse.
1853
Preußische Gewerbeordnung
Die Preußische Gewerbeordnung regelt erstmals Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Gesetz über Fabrik- Inspektoren, die erste staatliche Kontrollinstanz für den Arbeitsschutz und damit Grundstein für die spätere staatliche Gewerbeaufsicht wird erlassen.
1874
Wer ist schuld?
Die Arbeiterparteien im Reichstag veranlassen Untersuchungen von Industriearbeitsplätzen. Die Opferschuld wird in Frage gestellt, der Zusammenhang zwischen Unfällen bzw. Erkrankungen und Arbeitsbedingungen wird offenkundig. Wirksamer Arbeitsschutz ist politisch nicht durchsetzbar
1878
Aufsichtsparagraph
Die Aufwertung des staatlichen Arbeitsschutzes erfolgt durch den Aufsichtsparagrafen (gilt bis heute). Die Fabrikinspektion ist jetzt obligatorisch, die Zuständigkeit für den Schutz von Leben und Gesundheit liegt bei den staatlichen Behörden. Bundesrat bzw. Landesbehörden erlassenSchutzvorschriften, deren Auswirkungen auf die Praxis zunächst gering sind.
1884
Bismarcksche Sozialgesetzgebung
Erstes Unfallversicherungsgesetz wird erlassen. Ausweitung der staatlichen Aufsicht auf alle gewerblichen Anlagen (bisher nur Fabriken) erfolgt. Die finanzielle Absicherung bei arbeitsbedingten Gesundheitsschäden wird durch Unternehmerpflichtbeiträge gesichert. Der Erlass und die Überwachung von Unfallverhütungsvorschriften durch dieBerufsgenossenschaften werden möglich.
1891
Arbeiterschutzgesetz
Die Fabrikinspektion wird zur Gewerbeaufsicht. Das duale Arbeitsschutzsystem mit der staatliche Gewerbeaufsicht und den Berufsgenossenschaften wird festgeschrieben. Die Zahl der Arbeitsunfälle mit Todesfolge oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit sinkt von 1886 bis 1913 um die Hälfte.
1990
Arbeitsschutz macht Fortschritte
Der innerbetriebliche Arbeitsschutz macht Fortschritte, es werden Unfallvertrauensmänner eingesetzt, in großen Fabriken auch Sicherheitsingenieure.
1925
Berufskrankheitenverordnung
Die erste Berufskrankheitenverordnung mit elf gewerblichen Berufskrankheiten tritt in Kraft.
1939
Gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe
Das Gesetz über gesundheitsgefährliche Arbeitsstoffe, die spätere Gefahrstoffverordnung, wird eingeführt.
1973
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz mit Festlegung der Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und derBetriebsärzte wird erlassen. Die innerbetriebliche Organisation des Arbeitsschutzes wird verpflichtend für alle Arbeitgeber.
1985
Arbeits- und Gesundheitsschutz wird internationalisiert
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz wird durch Artikel 118a des EWG-Vertrages (seit 1999 Artikel 137) EU Angelegenheit. Der freie Warenverkehr erfordert internationale Regeln.
1996
Arbeitsschutzgesetz
Das Arbeitsschutzgesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie wird erlassen. DieReichsversicherungsordnung aus dem Jahr 1884 wird in das Sozialgesetzbuch VII (Gesetz zur Neuregelung der gesetzlichen Unfallversicherung) überführt.
2002
Staatliche Verordnungen
Staatliche Verordnungen (z.B. die Betriebssicherheitsverordnung) und technische Regeln (z.B. TRBS) ersetzen sukzessive die UVV’s der Berufsgenossenschaften, die teilweise Doppelregulierung soll so beseitigt werden.
2015
Novellierungen
Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung – immer mehr Spielräume aber auch immer mehr Verantwortung für die Unternehmen.
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